Jagdrecht

Das Jagdrecht reduziert sich nicht auf die Regelungen des Bundesjagd- gesetzes (BJagdG) und der Landesjagdgesetze (LJagdG). Es umfasst auch alle weiteren Rechtsnormen, die sich mit dem Jagdwesen befassen, also      die zu den Gesetzen ergangenen Rechts- und Ausführungsverordnungen, Erlasse und Satzungen. Hinzu kommen andere gesetzliche Vorschriften außerhalb der Jagdgesetze, die Bezug nehmen auf Jagdausübung, Jagd-  wilderei etc.


Rechtsanwalt von der Wense betreut in unserer Kanzlei die Bereiche Jagd- und Waffenrecht mit Forst-, Landwirtschafts- und Fischereirecht sowie alle    mit der Jagdausübung, dem Waffenbesitz – gleich, ob als Jäger, Sportler   oder anderweitig – und der Fischerei auftretenden Rechtsfragen und -probleme.

Stichwortartig seien diese – ohne den Anspruch auf Vollständigkeit – kurz aufgezeigt:

- Jagdrecht, insbesondere Jagdausübungsrecht und daraus abgeleitete Ansprüche

- Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen; Jagdpachtminderungen;

- Verhandlungen zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften

- Beratung und Vertretung (gerichtlich und außergerichtlich) von Jagdge- nossenschaften im Hinblick auf Störungen der Rechtsbeziehungen zu den Jagdpächtern, insbesondere im Hinblick auf außerordentliche Kündigung    des Jagdpachtvertrages

- Rechtsfragen rund um den Jagdschein (Erteilung, Verlängerung, Wider-     ruf, Entziehung und Einziehung, etc.) einschließlich Abwehr behördlich an- geordneten Entzugs einer jagd- oder waffenrechtlichen Erlaubnis und der Anordnung der Unbrauchbarmachung der Waffen oder Überlassung der Waffen an die Sicherheitsbehörden zur Verwahrung

- Mitwirkung bei der Erarbeitung und Gestaltung von Abschussplänen bzw. Jagdbeschränkungen

- Wild- und Jagdschadensangelegenheiten

- Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit der Jagdausübung und Waffenbesitz

- Haftungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen

- Waffenrechtliche Probleme

- Baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung (z. B. Zulässigkeit der Errichtung von Jagdhütten im Außenbereich)

- Rechtsfragen im Zusammenhang mit Hundezucht und -verkauf.

- Nachfolgeregelungen/-abwicklung von Pachtverträgen im Todesfall

- Erstellung von Vereinsstatuten, Jagdgenossenschaftssatzungen, Jagdpachtverträgen und Jagdgesellschaftsverträgen

- Interessenwahrnehmung von Eigenjagdbesitzern, Jagdgenossenschaften und Jagdpächtern im Rahmen behördlich angeordneter Gebietsangliede- rungs- und Gebietsabrundungen nach den jagdrechtlichen Vorschriften

- Durchsetzung des Jagdausübungsrechtes des Eigenjagdbesitzers gegenüber Jagdgenossenschaften und deren Pächtern

Rechtsanwalt von der Wense wurde im Mai 2005 der Titel

FACHANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT

und im Oktober 2009 der Titel

FACHANWALT FÜR AGRARRECHT

verliehen.

Neben dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse setzt die Er- laubnis zum Führen des Fachanwaltstitels den Nachweis besonderer prak-  tischer Erfahrungen voraus. Besondere theoretische Kenntnisse und beson-   dere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die be- rufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Fachanwaltsordnung).

Das Jagdrecht ist Bestandteil des Agrarrechts und wesentliche Teile des Jagdrechts gehören zum Verwaltungsrecht. Das Jagdrecht ist damit Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt von der Wense.